Corona-Krise
Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen
17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.
In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»
In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.
Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
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sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.
In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»
In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.
Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:
- Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
- Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
- Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
- Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
- Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
- Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
- Barzahlungen vermeiden.
- Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
- Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
- Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
- Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
- Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
- Eventplanung prüfen.
- Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
- Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
- Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
- Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.
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Kommentare
Olivia Solari 17. März 2020 - 12:05
Teamleiter 17. März 2020 - 11:38
agvs_admin 17. März 2020 - 14:37
@ AGVS Rechtsanwalt 17. März 2020 - 11:42
Olivia Solari 17. März 2020 - 12:04
Meierhöfli 17. März 2020 - 12:00
Fischer 17. März 2020 - 12:00
... 17. März 2020 - 12:00
Anonym 17. März 2020 - 12:05
Toni 17. März 2020 - 12:03
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