Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

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Kommentare


Olivia Solari 17. März 2020 - 12:05
Guten Tag Bitte beachten Sie die neusten Informationen auf unserer Website. Ich bedanke mich für Ihre Kenntnisnahme. Freundliche Grüsse Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Olivia Solari, Master of Law Rechtsdienst & Politik

Teamleiter 17. März 2020 - 11:38
Meint Ihr Wirklich von der AGVS Ihr seit die grössten und über den Bund. Ihr schaut nur das Finanzielle Aspekt, aber wofür das ganze gedacht ist die Schliessung damit wir kein Kundenkontakt haben sollen. Warum muss ich jetzt da sein ohne Lohn, wo bleiben meine Provisionen wen ich keine Fahrzeuge verkaufen kann vor Ort!!! Macht den Laden zu Fertig.

agvs_admin 17. März 2020 - 14:37
Guten Tag, Wir verstehen Ihren Ärger. In der aktuellen Verordnung vom 16. März stellt das BAG klar, dass Velo- sowie Autowerkstätten weiterarbeiten dürfen. Die Entscheidung, ob die Werkstätten geöffnet bleiben oder nicht, liegt nicht in unserer Macht. Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden und Kunden hat für uns weiterhin Priorität. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

@ AGVS Rechtsanwalt 17. März 2020 - 11:42
Wie sieht es aus mit dem Kundendienst ? Mein Arbeitsplatz ist im Verkaufsraum / Showroom... Habe Kundenkontakt & muss in die Fahrzeuge sitzen... darf ich noch meine Arbeit durchführen... wenn Ja in welcher Räumlichkeit denkt das der Bund ?

Olivia Solari 17. März 2020 - 12:04
Guten Tag Bitte beachten Sie dazu unsere neuste Information auf unserer Website. Zudem haben wir auf die Erläuterungen zur neuen Verordnung verlinkt. Sollten Sie weiterführende Fragen haben, richten Sie diese bitte gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber direkt an rechtsdienst@agvs-upsa.ch. Ich bedanke mich für Ihre Kenntnisnahme. Freundliche Grüsse Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Olivia Solari, Master of Law Rechtsdienst & Politik

Meierhöfli 17. März 2020 - 12:00
Das kann jetzt doch nicht wahr sein?!? Ich arbeite im Kundendienst und habe jeden Tag mit mehreren Kunden zu tun! Wir alle sind der Gefahr ausgesetzt! Die Werkstatt/ Kundendienst sogar mehr als der Verkauf!

Fischer 17. März 2020 - 12:00
Total verantwortungslos die Werkstätte offen zu lassen. Der Mindestabstand von 2 Meter kann bei uns nicht eingehalten werden. Der Virus ist nachweislich 3h in der Luft (Auto).

... 17. März 2020 - 12:00
Ich denke die Kundenberater sind nicht weniger den Kunden ausgesetzt als die Verkäufer. Die Kunden sitzen ja auch am Tisch, husten einen an, übergeben den Schlüssel, das Fahrzeug usw. Wie soll man sich da schützen?

Anonym 17. März 2020 - 12:05
Ich bin Autoverkäufer und wie soll ich ein Fahrzeug verkaufen oder Abliefern? Alle Länder haben es geschafft....#iorestoacasa #stayathome.... nur die Schweiz bringt es nicht hin. Die unterschätzen die ganze Situation!

Toni 17. März 2020 - 12:03
Gehört nun der Kundendienst und das Ersatzteillager auch zum Verkauf? Diese sind auch öffentlich zugänglich.....

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