Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

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Kommentare


Olivia Solari 17. März 2020 - 9:43
Sehr geehrter Herr Mattmüller Auf unserer Website finden Sie ein nützliches Factsheet zum Thema Kurzarbeit. Darin wird auch umschrieben, wie Sie die zuständige Behörde finden. Suchen Sie am besten online nach Kurzarbeit und Ihrem Kanton und dann werden Sie die nötigen Formulare finden. Ich hoffe, das hilft weiter, sonst stehe ich gerne direkt zur Verfügung. Freundliche Grüsse Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Olivia Solari, Master of Law Rechtsdienst & Politik AGVS/UPSA Mobilcity - Kompetenzzentrum für Auto und Transport Wölflistrasse 5, Postfach 64 3000 Bern 22 Tel. Zentrale 031 307 15 15 Tel. direkt 031 307 15 34 rechtsdienst@agvs-upsa.ch

Kauf 17. März 2020 - 10:00
Also alle müssen zuhause bleiben. Doch wir müssen arbeiten, weil die Seuche ja nicht in Autos oder bei den Kunden versteckt ist? Also das ist hirnlos und unverantwortlich, aber typisch Schweiz. Nur das Geld spielt eine Rolle, die Gesundheit ist egal.

Karin Müller 17. März 2020 - 9:54
Seltsame Entscheidung! Es gibt viele welche mit den ÖV anreisen müssen zur Arbeit und sind somit weiterhin den Gefahren ausgesetzt und könnten so den Virus in die Firma reinbringen und so X Leute im Grossbetrieb anstecken. Im Restaurant darf man nicht mehr essen aber zur Arbeit fahren schon.

Anonym 17. März 2020 - 10:10
Völlig daneben. Andere Länder verzichten auf die Wirtschaft um ihr Volk zu schützen, nur die Schweiz opfert sein Volk um die Wirtschaft zu schützen. Einfach traurig. Muss zuerst jemand sterben, bis die Leute ihr geldbesetztes Hirn einschalten und handeln? Vermutlich nicht mal dann.

Unausweichlich 17. März 2020 - 10:13
Der Bundesrat hat gestern klar an den gesunden Menschenverstand appelliert. Scheinbar ist dies aber bei den renitenten Garagisten nicht angekommen. Wenn es heisst, "alle Läden..." dann sind damit auch Showrooms gemeint. Sich nur schon in ein Auto zusetzen, bedeutet Ansteckungsgefahr. Btw. die von der Autobranche komplett verschlafene Digitalisierung schlägt jetzt voll zu. Somit, selber schuld....

ja richtig 17. März 2020 - 10:56
Ich weiss nicht, was die nicht verstehen.

Olivia Solari 17. März 2020 - 12:07
Guten Tag Bitte beachten Sie unsere neusten Informationen auf unser Website und ebenso diejenigen des Bundesamtes für Gesundheit. Freundliche Grüsse Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Olivia Solari, Master of Law Rechtsdienst & Politik

automobile 17. März 2020 - 10:16
Hygiene wird nicht eingehalten. Fahrzeuge werden nicht desinfziert. Abstand kann zwischen Arbeiter und Lernenden nicht eingehalten werden. Die Ausbildung kann nicht richtig umgesetzt werden. Fast unmöglich, Probefahrten mit Kunden kann nicht ausgeführt werden. AGVS muss alle Garagisten deutlich auf die Hygienevorschriften informieren. Das muss unbediengt eingehalten werden. L

Profit Gier 17. März 2020 - 10:41
Das Problem ist ganz einfach: Unser Geschäftsführer lässt seine Mitarbeiter solange aushalten bis der Bund einen kompletten Riegel schiebt, wahrscheinlich muss die Pandemie ganz ausbrechen... In den meisten Betrieben wird auf die Vorgabe gepfiffen. Hauptsache der Rubel rollt!

Mechaniker 17. März 2020 - 10:29
Katastrophe was hier gebracht wird meine Mutter arbeitet im Altersheim und sollte möglichst nicht in Kontakt mit dem Virus kommen und ich bin hier in der Garage habe Kundenfahrzeuge den ganzen Tag mit dem Risiko das der Kunde überall Bakterien hi terlässt und wenn ich das Auto vom Kunden abnehme da wir keinen Verkauf haben ist das Distanz einhalten unmöglich

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