Neue Reifenetikette: Das müssen Sie wissen

Seit 1. Mai

Neue Reifenetikette: Das müssen Sie wissen

27. Mai 2021 agvs-upsa.ch – Am 1. Mai 2021 wurde die neue Reifenetikette eingeführt. Sie ist EU-weit gültig und wird von der Schweiz übernommen. Für die Garagisten ändert sich einiges.

sco. Wie üblich, wenn neue Regelungen umgesetzt werden sollen, wird es für die Direktbetroffenen nicht unbedingt einfacher. Das gilt auch für die neue Reifenetikette. Sie zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern, die Lärmbelastung zu verringern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. 

Unter anderem wurde die Reifenetikette visuell neugestaltet. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher transparente Informationen zur Treibstoffeffizienz, Sicherheit und zum Rollgeräusch der angebotenen Reifen erhalten und diese beim Kaufentscheid berücksichtigen können. Die Klassifizierung in den drei Bereichen wird wie folgt dargestellt:
  • Treibstoffeffizienz: Skala mit den Treibstoffeffizienzklassen A bis E
  • Sicherheit: Skala mit Nasshaftungseigenschaft A bis E
  • Rollgeräusch: Angabe des dB-Werts und einer Klassifizierung A bis C
Reifen, die sich speziell auch für die Verwendung auf Schnee und Eis eignen, erhalten neu auch auf der Reifenetikette die entsprechenden Symbole.

Bisher war die Kennzeichnung der Reifen für Personenwagen (Klasse C1) sowie für leichte Nutzfahrzeuge (Klasse C2) vorgeschrieben. Die neue Reifenetikette gilt neu auch für Reifen für schwere Nutzfahrzeuge (Klasse C3).

Einige Autobesitzerinnen und -besitzer möchten die Kaufentscheidung für einen Reifen bereits vor der Montage der Reifen in der Garage treffen oder sie kaufen Reifen im Internet. Aus diesem Grund verpflichtet die EU die Hersteller, ein Produktdatenblatt für die Reifen zu erstellen. Es ergänzt die Kennzeichnung mittels Reifenetikette und muss dem Kunden bereitgestellt werden. Die Reifen werden in die EU-Produktdatenbank aufgenommen. Die für Käufer und Händler relevanten Informationen werden im öffentlichen Teil der Produktdatenbank zugänglich gemacht. Der Zugang wird durch einen QR-Code ermöglicht. Die Datenbank ist unter diesem Link verfügbar.

Neue Regelungen für den Handel
Im Verkauf der Reifen ändert sich einiges – auch für die Garagisten: 
  • In der Verkaufsstelle muss die Reifenetikette in Form eines Aufklebers deutlich sichtbar und vollständig lesbar auf dem Reifen aufgebracht sein. Auch das Produktdatenblatt – auf Nachfrage in gedruckter Form – muss vorliegen.
  • Es muss sichergestellt werden, dass der Endnutzer vor dem Kauf eine Kopie der Reifenetikette erhält, falls zum Kauf angebotene Reifen für ihn zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht sichtbar sind.
  • Werden Reifen im Internet zum Kauf angeboten, muss sichergestellt werden, dass die Reifenetikette in der Nähe der Preisangabe angezeigt wird und das Produktdatenblatt abgerufen werden kann. Die Reifenetikette muss so gross sein, dass sie deutlich sichtbar und lesbar ist.
  • Werden in Verkaufsbroschüren Reifen in tabellarischer Form angezeigt, können die Angaben der Reifenetikette ebenfalls in tabellarischer Darstellung angezeigt werden. Wichtig ist dabei, dass die Informationen vollständig sind und am Anfang der Broschüre die Inhalte der Reifenetikette erläutert werden.
Auch in der Werbung und im Verkauf von Neuwagen bringt die neue Regelung einige Änderungen:
  • Werden in einer Werbung für oder in Verkaufsunterlagen von Neuwagen spezifische Reifen genannt (mit Marke und Modell) müssen die Informationen der Reifenetikette aufgeführt werden.
  • Werden beim Verkauf von Neuwagen mehrere Reifen explizit zur Auswahl angeboten (mit Marken und Modell), müssen die Informationen der Reifenetikette angezeigt werden.
  • Bei der Fahrzeugübergabe muss die Reifenetikette der montierten Reifen mitgeliefert werden.
Sind Reifen noch mit der bisherigen Reifenetikette ausgestattet, können sie weiterhin so angeboten und verkauft werden. Die Reifenetikette muss bei diesen Reifen nicht ausgetauscht werden.

Auch in der Bewerbung der Reifen gibt es Änderungen:
  • Wird ein spezifischer Reifen beworben, dann muss die Reifenetikette abgebildet werden. Wird auf dem Werbematerial der Preis des Reifen angegeben, muss die Reifenetikette in der Nähe der Preisangabe angezeigt werden.
  • Bei Internet-Werbung für einen Reifen können die Händler die Reifenkennzeichnung mittels einer geschachtelten Anzeige bereitstellen. Bei dieser Umsetzung kann die Etikette in verkleinerter Form dargestellt werden. Sie muss sich aber mit einem Klick öffnen lassen und dadurch gut lesbar dargestellt werden.
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Quelle: Continental 
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Kommentare


Ein Kundenberater 19. April 2021 - 20:38
Bei der Fahrzeugübergabe muss die Reifenetikette der montierten Reifen mitgeliefert werden. ...wie bitte soll das umgesetzt werden? Haben Sie an einem Neuwagen schon mal Kleber auf der Lauffläche gesehen? Falls dies so wäre, dann dürften die Autos ja keinen Meter gefahren sein. ALSO WIRKLICH, SELTEN SO WAS DUMMES GELESEN.

Walter Steiner 20. April 2021 - 15:49
Gehts noch komplizierter? Hauptsache, es werden wieder ein paar HTL, ETH und Juristen beschäftigt, bezahlen tut sie ja der Konsument.

ETL-Verkäufer 28. April 2021 - 15:14
Das macht doch alles keinen Sinn mehr.. Als ob unsere Kunden bei neuen Reifen die Etiketten sehen wollen!