CO2-Gesetz
Nationalrat verlängert Erleichterungen
10. September 2019 agvs-upsa.ch – Der Nationalrat hat sich dafür ausgesprochen, dass Steuererleichterungen auf Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe weiterhin gewährt werden sollen.
pd/jas. Zu Sessionsbeginn hat der Nationalrat gleich eine für die Autobranche wichtige parlamentarische Initiative, eingereicht von FDP-Nationalrat Thierry Burkart (Bild), behandelt: die Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe. Unklar war hier, ob sich der Rat auf das Schliessen einer drohenden Gesetzeslücke bei den Treibstoffen beschränken oder darüber hinaus Massnahmen zum Klimaschutz beschliessen sollte.
Zur Debatte standen eigentlich nur Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe, die schon seit Juli 2008 gewährt werden. Die Förderung läuft Ende Juni 2020 aus und soll in anderer Form weitergeführt werden. Das totalrevidierte CO2-Gesetz – über das gegen Ende der Session der Ständerat beraten wird – tritt aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft. Die Steuererleichterungen sollen deshalb bis zum Inkrafttreten des revidierten Gesetzes verlängert werden, längstens bis Ende Dezember 2021. Auch die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigten und gasförmigen Gasen soll behoben werden.
Die Verlängerung war im Grunde nicht umstritten. Aber Anträge der Kommissionsminderheiten wollten auch andere Instrumente im Sinne des Klimaabkommens von Paris verlängern beziehungsweise verstärken. SVP und FDP sahen das anders. Es gehe um die Schliessung einer Gesetzeslücke, alles andere sei im Rahmen des CO2-Gesetzes zu diskutieren.
Der Nationalrat verankerte im Gesetz lediglich, dass die Treibhausgasemissionen im Inland bis 2021 um weitere 1,5 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern sind. Ein Antrag, die Emissionen um jährlich 3 Prozent zu vermindern, scheiterte. Abgelehnt hat der Rat auch strengere Vorgaben für die Neuwagenflotte. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 191 zu 0 Stimmen gut und verlängerte somit die Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe bis Ende Dezember 2021.
pd/jas. Zu Sessionsbeginn hat der Nationalrat gleich eine für die Autobranche wichtige parlamentarische Initiative, eingereicht von FDP-Nationalrat Thierry Burkart (Bild), behandelt: die Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe. Unklar war hier, ob sich der Rat auf das Schliessen einer drohenden Gesetzeslücke bei den Treibstoffen beschränken oder darüber hinaus Massnahmen zum Klimaschutz beschliessen sollte.
Zur Debatte standen eigentlich nur Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe, die schon seit Juli 2008 gewährt werden. Die Förderung läuft Ende Juni 2020 aus und soll in anderer Form weitergeführt werden. Das totalrevidierte CO2-Gesetz – über das gegen Ende der Session der Ständerat beraten wird – tritt aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft. Die Steuererleichterungen sollen deshalb bis zum Inkrafttreten des revidierten Gesetzes verlängert werden, längstens bis Ende Dezember 2021. Auch die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigten und gasförmigen Gasen soll behoben werden.
Die Verlängerung war im Grunde nicht umstritten. Aber Anträge der Kommissionsminderheiten wollten auch andere Instrumente im Sinne des Klimaabkommens von Paris verlängern beziehungsweise verstärken. SVP und FDP sahen das anders. Es gehe um die Schliessung einer Gesetzeslücke, alles andere sei im Rahmen des CO2-Gesetzes zu diskutieren.
Der Nationalrat verankerte im Gesetz lediglich, dass die Treibhausgasemissionen im Inland bis 2021 um weitere 1,5 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern sind. Ein Antrag, die Emissionen um jährlich 3 Prozent zu vermindern, scheiterte. Abgelehnt hat der Rat auch strengere Vorgaben für die Neuwagenflotte. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 191 zu 0 Stimmen gut und verlängerte somit die Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe bis Ende Dezember 2021.
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