Alternative Antriebe
Mehrgewicht wird endlich kompensiert
8. März 2022 agvs-upsa.ch – Um die Dekarbonisierung auch im Nutzfahrzeugbereich voranzutreiben, hat der Bundesrat die Bestimmungen für Lastwagen mit alternativen Antrieben angepasst. Doch was bringen die per 1. April 2022 in Kraft tretenden Änderungen den Nutzfahrzeugspezialisten unter den AGVS-Garagisten? Dominique Kolly, AGVS-Zentralvorstand, Bereich Nutzfahrzeuge, kennt die Antworten.
Auch Fahrzeuge mit CNG- und LNG-Antrieben wie diese Volvo Trucks dürfen ab 1. April 2020 ein höheres Gesamtgewicht aufweisen. Foto: Volvo
jas. Neue Vorschriften, Antriebe und Konstruktionsweisen bedeuten immer auch neue Chancen für die Nutzfahrzeugspezialisten unter den Garagisten: Ob das wirklich so ist, wollten die AGVS-Medien von Dominique Kolly, AGVS-Zentralvorstand, Bereich Nutzfahrzeuge, wissen.
Herr Kolly, welche Konsequenzen haben die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen für klimafreundliche Lastwagen, die ab dem 1. April in Kraft treten?
Dominique Kolly, AGVS-Zentralvorstand, Bereich Nutzfahrzeuge: Wir kannten bereits eine Anpassung des Gesamtgewichts von schweren Fahrzeugen, die eine Erhöhung des Gewichts um bis zu zwei Tonnen erlaubte, jedoch maximal in Höhe des zusätzlichen Gewichts der alternativen Antriebstechnologien an Bord. Neu ist, dass auch leichte Nutzfahrzeuge von einer Anpassung des Gesamtgewichts um bis zu 750 Kilo betroffen sein können. Und da die Nutzlast in dieser Kategorie der leichten Nutzfahrzeuge durch das Gewicht des alternativen Antriebs stark eingeschränkt wurde, ist dies eine gute Nachricht für die Branche und die Nutzer.
Welche Lastwagen und Lieferwagen profitieren grundsätzlich davon, sind das nur reine Elektro- und Wasserstoff-Fahrzeuge oder auch solche, die mit Erdgas, Flüssiggas oder als Hybrid betrieben werden?
Bei den schweren Nutzfahrzeugen profitieren alle von einer Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts. Neu ist, dass es zwei Kategorien gibt: Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, die eine Erhöhung des Gesamtgewichts um bis zu einer Tonne erhalten, und Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb (Elektro- und Wasserstoffantrieb), deren Gesamtgewicht um bis zu zwei Tonnen erhöht werden kann. Bei den Lieferwagen bzw. leichten Lastwagen (Klasse N2) beträgt die maximale Gewichtserhöhung 750 Kilogramm und ist nur für Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb möglich.
Dominique Kolly, AGVS-Zentralvorstand, Bereich Nutzfahrzeuge. Foto: AGVS-Medien
Für schwere Sachentransportfahrzeuge mit aerodynamisch optimierten Führerkabinen sind grössere Längen erlaubt: Kann sich ein AGVS-Nutzfahrzeugspezialist nun auf viele Umbauanfragen freuen?
Nein, ich persönlich kann mir solche Anpassungen nicht vorstellen. Andererseits bietet diese Anpassung nun die Möglichkeit für Neukonstruktionen bei Elektrofahrzeugen. Denn hier ergibt sich nun die Möglichkeit, Batterien oder beispielsweise auch die Wasserstofftanks zwischen Kabine und Aufbau unterzubringen.
Neu sind bei LKW auch bewegliche Heckspoiler erlaubt – gibt’s hier Nachrüstpotenzial?
Meines Wissens können nur fabrikneue Fahrzeuge, die den EU-Vorschriften entsprechen, als aerodynamisch optimiert angesehen werden. Daher gibt’s hier kein Nachrüstpotenzial für Garagisten.
Auf welche Veränderungen sollte sich ein Nutzfahrzeug-Spezialist einstellen und wie hilft ihm der AGVS dabei?
Wir stehen vor der grössten und vor allem schnellsten technologischen Entwicklung in unserer Branche seit ihrer Entstehung vor 100 Jahren. Der AGVS tut sein Bestes, um seine Mitglieder über diese Situation rechtzeitig zu informieren und zu sensibilisieren. Und wir bieten unseren Mitgliedern zudem Beratung und technische Ausbildungen an, die sehr umfassend, vielseitig und anerkannt sind.
Auch Fahrzeuge mit CNG- und LNG-Antrieben wie diese Volvo Trucks dürfen ab 1. April 2020 ein höheres Gesamtgewicht aufweisen. Foto: Volvo
jas. Neue Vorschriften, Antriebe und Konstruktionsweisen bedeuten immer auch neue Chancen für die Nutzfahrzeugspezialisten unter den Garagisten: Ob das wirklich so ist, wollten die AGVS-Medien von Dominique Kolly, AGVS-Zentralvorstand, Bereich Nutzfahrzeuge, wissen.
Herr Kolly, welche Konsequenzen haben die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen für klimafreundliche Lastwagen, die ab dem 1. April in Kraft treten?
Dominique Kolly, AGVS-Zentralvorstand, Bereich Nutzfahrzeuge: Wir kannten bereits eine Anpassung des Gesamtgewichts von schweren Fahrzeugen, die eine Erhöhung des Gewichts um bis zu zwei Tonnen erlaubte, jedoch maximal in Höhe des zusätzlichen Gewichts der alternativen Antriebstechnologien an Bord. Neu ist, dass auch leichte Nutzfahrzeuge von einer Anpassung des Gesamtgewichts um bis zu 750 Kilo betroffen sein können. Und da die Nutzlast in dieser Kategorie der leichten Nutzfahrzeuge durch das Gewicht des alternativen Antriebs stark eingeschränkt wurde, ist dies eine gute Nachricht für die Branche und die Nutzer.
Welche Lastwagen und Lieferwagen profitieren grundsätzlich davon, sind das nur reine Elektro- und Wasserstoff-Fahrzeuge oder auch solche, die mit Erdgas, Flüssiggas oder als Hybrid betrieben werden?
Bei den schweren Nutzfahrzeugen profitieren alle von einer Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts. Neu ist, dass es zwei Kategorien gibt: Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, die eine Erhöhung des Gesamtgewichts um bis zu einer Tonne erhalten, und Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb (Elektro- und Wasserstoffantrieb), deren Gesamtgewicht um bis zu zwei Tonnen erhöht werden kann. Bei den Lieferwagen bzw. leichten Lastwagen (Klasse N2) beträgt die maximale Gewichtserhöhung 750 Kilogramm und ist nur für Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb möglich.
Dominique Kolly, AGVS-Zentralvorstand, Bereich Nutzfahrzeuge. Foto: AGVS-Medien
Für schwere Sachentransportfahrzeuge mit aerodynamisch optimierten Führerkabinen sind grössere Längen erlaubt: Kann sich ein AGVS-Nutzfahrzeugspezialist nun auf viele Umbauanfragen freuen?
Nein, ich persönlich kann mir solche Anpassungen nicht vorstellen. Andererseits bietet diese Anpassung nun die Möglichkeit für Neukonstruktionen bei Elektrofahrzeugen. Denn hier ergibt sich nun die Möglichkeit, Batterien oder beispielsweise auch die Wasserstofftanks zwischen Kabine und Aufbau unterzubringen.
Neu sind bei LKW auch bewegliche Heckspoiler erlaubt – gibt’s hier Nachrüstpotenzial?
Meines Wissens können nur fabrikneue Fahrzeuge, die den EU-Vorschriften entsprechen, als aerodynamisch optimiert angesehen werden. Daher gibt’s hier kein Nachrüstpotenzial für Garagisten.
Auf welche Veränderungen sollte sich ein Nutzfahrzeug-Spezialist einstellen und wie hilft ihm der AGVS dabei?
Wir stehen vor der grössten und vor allem schnellsten technologischen Entwicklung in unserer Branche seit ihrer Entstehung vor 100 Jahren. Der AGVS tut sein Bestes, um seine Mitglieder über diese Situation rechtzeitig zu informieren und zu sensibilisieren. Und wir bieten unseren Mitgliedern zudem Beratung und technische Ausbildungen an, die sehr umfassend, vielseitig und anerkannt sind.
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