Geschäftsautos: So lassen sich Steuern sparen

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Geschäftsautos: So lassen sich Steuern sparen

15. August 2017 agvs-upsa.ch – Fabi verursacht den Inhabern von Geschäftsautos happige Steuererhöhungen. Dank den zwei Beratungsfirmen Fleet Competence und Ernst & Young kann die Lage nun entschärft werden.
 
mbo/pd. In der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 wurde der Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi) angenommen. Der Bundesrat hatte für den ersten Ausbauschritt 3,5 Mia. Franken vorgeschlagen. Das Parlament hat dies auf 6.4 Mia. Franken erhöht. Die Gegenfinanzierung geschieht mittels der Begrenzung des Fahrkostenabzugs, bei der direkten Bundessteuer 3000 Franken. Die Mehrheit der Kantone hat zwischenzeitlich entschieden, ob, ab wann und in welcher Höhe in der Steuererklärung Abzugsbeschränkungen bei Pendlerkosten eingeführt werden sollen.
 
Abzug für Firmenwagenfahrer nicht kommuniziert
Bei der Fabi-Abstimmung wurde nicht kommuniziert, dass diese Regelung auch die Nutzer von Firmenwagen betrifft. Die stimmberechtigten Bürger gingen wohl davon aus, dass das lediglich die Halter von Privatfahrzeugen etwas angeht. Tatsache ist aber: Nutzer von Geschäftsfahrzeugen haben ab 2016 in der privaten Steuererklärung ebenfalls neu zusätzliches steuerbares Einkommen für die Benützung des Geschäftswagens auf dem Arbeitsweg zu deklarieren.
 
Markante Erhöhung des steuerbaren Einkommens
Dadurch verliert ein Geschäftswagen für viele Arbeitnehmer (in allen Lohnklassen) massiv an Attraktivität. Dies gilt besonders bei Distanzen von mehr als 10 Kilometern zwischen Wohn- und Arbeitsort, da dies zu zusätzlichem steuerbarem Einkommen führt. Dieser Betrag wird mittels der Formel - 220 Tage x 2 (hin und retour) x Arbeitsweg x 70 Rappen - ausgewiesen. Kostenbeispiel: Ein Arbeitnehmer wohnt in Frauenfeld und arbeitet in St. Gallen (Fahrdistanz 50 km). Die Arbeitswegkosten betragen 15‘400 Franken. Im Kanton Thurgau kann er 6000 Franken abziehen. Somit entstehen 9400 Franken zusätzliches steuerbares Einkommen.
 
Kürzung von Fahrzeugflotten droht
Das könnte dazu führen, dass viele Unternehmen einen Teil der Firmenfahrzeuge wieder abschaffen. Diese Situation ist äusserst unbefriedigend. Deshalb hat das auf Mobilitätslösungen spezialisierte Schweizer Beratungsunternehmen Fleetcompetence Europe zusammen mit Ernst & Young eine Interessengruppe mit den folgenden Anbietern von Full-Service-Leasing Lösungen im Bereich Firmenwagen initiiert: Alphabe Fuhrparkmanagement (Schweiz) AG, ALD Automotive AG, ARVAL Schweiz AG, Auto Interleasing AG, MF Fleetmanagement AG, Post Company Cars AG und Fleetservice AG.
 
30 bis 40 anstatt 70 Rappen dank Full-Service-Leasing
Das Ziel der Interessengruppe war es, eine akzeptable Lösung für dieses neue «Problem» zu finden. In der Zwischenzeit ist dies in den Kantonen Zürich, St. Gallen und Aargau gelungen. Der entwickelte Lösungsansatz führt bei Arbeitnehmern mit einem langen Arbeitsweg und einem Firmenfahrzeug in der mittleren Preisklasse zu einer deutlich tieferen Steuerbelastung. Im Zentrum des neuen Lösungsansatzes stehen die effektiven Kilometerkosten. Diese sind mit einem Full-Service-Leasingvertrag 1:1 belegbar. Beispiel: Bei einem Mittelklassewagen mit einer jährlicher Fahrleistung von 50‘000 Kilometern betragen die effektiven Kosten pro Kilometer zwischen 30 und 40 anstatt 70 Rappen. So kann das Problem der unverhältnismässigen Aufrechnung in vielen Fällen massiv entschärft werden.
 
Hier gibt es weiter Infos:
ALD Automotive AG: http://www.aldautomotive.ch/
Alphabet Fuhrparkmanagement (Schweiz) AG: https://www.alphabet.com/de-ch
ARVAL Schweiz AG: https://www.arval.ch/de
Auto-Interleasing AG: http://www.auto-interleasing.ch/de/
Fleetservice AG: http://www.mssag.ch/mss-holding/die-gruppe/fleetservice-ag/
MF Fleetmanagement AG: http://www.mf-fleetmanagement.ch/
Post Company Cars AG: https://www.post.ch/de/companycars
Fleetcompetence Europe GmbH: www.fleetcompetence.com
EY (Schweiz) AG: http://www.ey.com/ch/de/home
 
 
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