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Beat Kienast 12. Novembre 2019 - 11:14
In diesem Fall, war ja ein Defekt der Waschanlage für den Schaden verantwortlich. Die Halterung der Waschstrasse funktionierte nicht einwandfrei. Da sehe ich als Laie eher den Betreiber resp. den Hersteller in der Pflicht. Eher interessant wäre ein anderer Fall: ein Kunde fährt z.B. mit Dachträger in die Waschanlage und es entsteht am Fahrzeug und an der Waschstrasse ein Schaden. Reicht da der Hinweis des Betreibers dass dies nicht gestattet ist? Und wie gut sichtbar muss dies sein? Kann der Kunde für den Schaden an der Anlage haftbar gemacht werden?
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